Rechtsprechung
SG Gelsenkirchen, 08.05.2006 - S 10 U 182/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Vereinsmitglieds auf Entschädigung nach der gesetzlichen Unfallversicherung; Bedeutung des Vorliegens einer arbeitnehmerähnlichen Beschäftigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 08.05.2006 - S 10 U 182/05
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 15 U 145/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - …
Auszug aus SG Gelsenkirchen, 08.05.2006 - S 10 U 182/05
Die Vorschrift will den Versicherungsschutz auf Tätigkeiten erstrecken, die zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln, indem eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichen Wert erbracht wird, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BSG Urteil vom 31.05.2005 -B 2 U 35/04 R - und vom 05.07.2005 -B 2 U 22/04 R). - BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - …
Auszug aus SG Gelsenkirchen, 08.05.2006 - S 10 U 182/05
Die Vorschrift will den Versicherungsschutz auf Tätigkeiten erstrecken, die zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln, indem eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichen Wert erbracht wird, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BSG Urteil vom 31.05.2005 -B 2 U 35/04 R - und vom 05.07.2005 -B 2 U 22/04 R).